BR - Die Wehrpflichtersatzabgabe verändert sich im Zuge der Weiterentwicklung der Armee
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Bern, 06.09.2017 - Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die dazugehörige Botschaft gutgeheissen.
Der Bundesrat
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