BR - Tessiner Kantonsverfassung kann bundesrechtskonform umgesetzt werden
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Bern, 16.08.2017 - Die von den Tessiner Stimmberechtigten angenommenen Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang können nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb dem Parlament, die neuen Bestimmungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gewährleisten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Wallis und Genf zu gewährleisten. Er hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Der Bundesrat
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