BR - Bundesrat setzt das Nachrichtendienstgesetz in Kraft und verabschiedet das dazugehörige Verordnungsrecht
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Bern, 16.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.08.2017 das Nachrichtendienstgesetz auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum dazugehörigen Verordnungsrecht zur Kenntnis genommen und die Verordnung über den Nachrichtendienst, die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes und die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten verabschiedet. Die drei Verordnungen treten mit dem Gesetz in Kraft.
Der Bundesrat
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