ESTV - Mitteilung: Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer bei Ausschüttungen innerhalb eines nationalen oder internationalen Konzerns. Rückforderung von Verzugszinsen
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Bern, 28.10.2016 - Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession Bestimmungen im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) betreffend das Meldeverfahren angepasst. Die neuen Bestimmungen werden durch den Bundesrat in Kraft gesetzt, was frühestens auf Februar 2017 erfolgen wird.
Eidgenössische Steuerverwaltung
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