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November 02, 2016

BR - Das UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und die Umsetzungsgesetzgebung treten in Kraft

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BR - Das UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und die Umsetzungsgesetzgebung treten in Kraft
Bern, 02.11.2016 - Der Bundesrat hat am 2. November 2016 die Verordnung zum Bundesgesetz zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gutgeheissen. Damit sind die gesetzgeberischen Arbeiten für die innerstaatliche Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen abgeschlossen und der Bundesrat hat beschlossen, dass die gesamte Umsetzungsgesetzgebung, gleichzeitig mit dem Übereinkommen, am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die Schweiz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung dieses Verbrechens.

Der Bundesrat

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