BR - Versicherte sollen das Risiko ihrer freigewählten Anlagestrategie selber tragen
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Bern, 11.02.2015 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes ans Parlament überwiesen. Neu sollen Versicherte in der zweiten Säule, welche für den überobligatorischen Teil ihres Vorsorgekapitals die Anlagestrategie selber wählen können, in jedem Fall nur den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens erhalten. Dies gilt auch für den Fall, wenn zum Zeitpunkt des Austritts aus der Vorsorgeeinrichtung ein Anlageverlust resultiert.
Der Bundesrat
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