BR - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
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Bern, 17.12.2014 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) eröffnet. Das aktuelle Gesetz ist noch bis Ende Mai 2017 gültig. Die rechtzeitige Verlängerung soll die nahtlose Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion ermöglichen. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2015.
Der Bundesrat
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