BR - Vernehmlassung zur Optimierung der flankierenden Massnahmen
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Bern, 19.09.2014 - Der Bundesrat hat am 19. September 2014 die Vernehmlassung für eine Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Mit den Änderungen im Obligationenrecht (OR), im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) und im Entsendegesetz (EntsG) sollen die FlaM zwecks Missbrauchsbekämpfung weiter optimiert werden. Insbesondere sollen die Obergrenze der Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen erhöht und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eingeführt werden.
Der Bundesrat
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