BR - Schutzmassnahmen in der beruflichen Vorsorge werden begrüsst
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Bern, 26.03.2014 - Versicherte, welche die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgekapitals selber wählen, sollen dafür auch das Risiko selber tragen. Dieser Vorschlag zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) sowie der bessere Schutz von Personen mit Anspruch auf Alimente im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, je eine Botschaft ans Parlament vorzubereiten.
Der Bundesrat
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