GS-UVEK - A1-Ausbau Nordumfahrung Zürich: UVEK verzichtet auf Weiterzug an das Bundesgericht
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Bern, 28.02.2014 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nach vertiefter Prüfung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbauprojekt der Zürcher Nordumfahrung beschlossen, auf einen Weiterzug an das Bundesgericht zu verzichten. Den Ausschlag dafür gab zum einen, dass die Plangenehmigung des UVEK in zentralen Punkten vom Bundesverwaltungsgericht gestützt wurde. Zum anderen will das UVEK Verzögerungen vermeiden: Die unbestrittenen Elemente des Ausbauvorhabens sollen so rasch wie möglich umgesetzt werden.
Generalsekretariat UVEK
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