BAFU - Emissionshandel: Reduktionsziel für CO2-intensive Industrie ist festgelegt
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Bern, 24.02.2014 - Unternehmen, die Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen betreiben, sind durch das CO2-Gesetz zur Teilnahme am Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet. Dafür sind sie von der CO2-Abgabe befreit. Nun hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Eckwerte für die Periode 2013 bis 2020 festgelegt: Im Jahr 2013 beträgt die Emissionsobergrenze (Cap) für die 55 teilnehmenden Unternehmen 5,63 Mio. Tonnen CO2. Bis 2020 wird diese Obergrenze jährlich um 1,74 Prozent reduziert. So wird sichergestellt, dass auch die Unternehmen dazu beitragen, dass die Schweiz die im CO2-Gesetz festgelegten Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen erreicht.
Bundesamt für Umwelt BAFU
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