BR - Schäden an Biodiversität durch GVO: Bundesrat für internationales Haftungsregime
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Bern, 14.08.2013 - Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die Botschaft zur Genehmigung des Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokolls über Haftung und Wiedergutmachung an das Parlament verabschiedet. Dieses Protokoll sieht ein internationales Haftungsregime für Schäden an der Biodiversität vor, die von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden. In der Schweiz ist dieser Bereich bereits umfassend in der Gentechnikgesetzgebung geregelt.
Der Bundesrat
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