BR - Verbesserungen Informationsaustausch Waffen: Vernehmlassungsverfahren eröffnet
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Bern, 26.06.2013 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum „Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen“ eröffnet. Die Kernpunkte der Vorlage betreffen die Meldepflicht von Beschuldigten, die eine Feuerwaffe missbräuchlich einsetzen könnten, an die Armee, die Ermöglichung der Abfrage in den kantonalen Waffenregistern sowie die Nachregistrierung sämtlicher noch nicht registrierter Feuerwaffen in privatem Besitz. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz setzt der Bundesrat die Forderungen mehrerer Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates um.
Der Bundesrat
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