ESTV - Internationale Quellensteuerabkommen: Anmeldung als Zahlstellen
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Bern, 08.03.2013 - Am 1. Januar 2013 sind die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich in Kraft getreten. Zahlstellen im Sinne dieser Abkommen müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) spätestens am Ende des Quartals anmelden, in dem sie Zahlungen an betroffene Personen geleistet oder für diese eingezogen haben. Das Formular 680 zur Anmeldung ist zusammen mit den anderen Formularen betreffend die internationalen Quellensteuerabkommen auf der Website der ESTV aufgeschaltet.
Eidg. Steuerverwaltung
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