ASTRA - Ersatzpflicht für beeinträchtigte Wanderwege
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Bern, 27.04.2012 - Wird ein Wanderweg beeinträchtigt, beispielsweise durch Einbringen eines Hartbelags, muss dieser nach Bundesgesetz in vielen Fällen aufgehoben und durch einen Wanderweg mit naturnaher Oberfläche ersetzt werden. Gute Er-satzlösungen zu finden ist jedoch anspruchsvoll – alle tangierten Interessen müssen koordiniert werden. Das neue Handbuch des Bundesamtes für Stras-sen und des Dachverbandes Schweizer Wanderwege veranschaulicht die Rechtsgrundlagen und stellt praxiserprobte Lösungen vor.
Bundesamt für Strassen ASTRA
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