ARE - Schwerverkehr: Neuberechnung ergibt höhere Stauzeitkosten
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Ittigen, 26.04.2012 - Im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Höhe der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat das Bundesgericht die Frage der Berechnung der Stauzeitkosten zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Aufgrund der dabei gemachten Vorgaben berechnete die Bundesverwaltung die Stauzeitkosten neu; sie erhöhen sich von bisher 254 auf neu 291 Millionen Schweizer Franken. Dies bedeutet, dass die LSVA-Tarife nicht gesenkt werden müssen, wie dies das Strassentransportgewerbe gefordert hatte.
Bundesamt für Raumentwicklung
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