Medienmitteilung: Gemeinsame elterliche Sorge wir zur Regel - Kindesanhörung sollte es bereits sein!
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Bern, 18.11.2011 - Am 17.11.2011 hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) präsentiert: Sie sieht vor, dass in Zukunft die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel wird. Dabei betont sie, dass im Zentrum dieser neuen Regelung das Kindeswohl stehe. Gleichentags präsentierte die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ihre Forderungen zur Kindesanhörung. Immer noch werden nur 10% der Kinder und Jugendlichen in Verfahren angehört, so z.B. im Scheidungsverfahren. Deshalb betont die EKKJ: Aus Sicht der Kinderrechte besteht der primäre Handlungsbedarf nicht bei der gesetzlichen Regelung der elterlichen Sorge, sondern bei der wirksamen Verfahrensbeteiligung von Kindern im Scheidungsverfahren!
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