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Forschung am Menschen. Bundesgesetz Humanforschung: intensive Debatten erfordern weitere Sitzungen Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stimmte mehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates bezüglich den Anforderungen an die Forschung am Menschen und mit besonders verletzbaren Personen zu. Eingeführt wurden Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Placebo und des Einbezugs von urteilsunfähigen Personen in das Einwilligungsverfahren. Gestrichen wurde die Bestimmung über die unzulässige Anonymisierung. Eintrag ansehen | ||
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