UVEK - Strommarkt: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht
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Bern, 22.09.2010 - Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Strom-Grossverbraucher frei zwischen günstiger Grundversorgung und dem freien Strommarkt wählen können, wirft Fragen auf. Er stellt die Hauptziele der Stromversorgungsgesetzgebung - Wettbewerb im Strommarkt und die Versorgungssicherheit der Schweiz - grundsätzlich in Frage. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 deshalb ans Bundesgericht weiter.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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