EZV - ”Security Amendment” – Umsetzung des Abkommens vom 25. Juni 2009 über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
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Bern, 23.09.2010 - Ausgangslage
Das eingangs erwähnte Abkommen wird seit 1. Juli 2009 vorläufig angewendet. Die Pflicht
zur Abgabe der summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldung (Vorausanmeldung)
legte die EU-Kommission auf den 1.1.2011 fest.
Eidgenössische Zollverwaltung
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