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Prämiengenehmigung in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verfahren korrekt aber ohne Einfluss auf die Prämien Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat mit Ernüchterung zur Kenntnis genommen, dass das Verfahren zur Genehmigung der Krankenkassenprämien im Bereich der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) faktisch keine Wirkung auf die einzelnen Prämien zu entfalten vermag. Die Kommission ist der Ansicht, dass das vorgesehene Verfahren die Erwartungen nicht erfüllen kann, die in die Genehmigung der Prämientarife für die OKP durch den Bund gesetzt werden, und regt deshalb eine Prüfung der Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an. Eintrag ansehen | ||
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