EJPD - Nationale Kommission zur Verhütung von Folter besucht Anstalt Hindelbank
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Bern, 14.06.2010 - Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter Konvention der UNO unterschrieben und dieses Abkommen im vergangenen Jahr mit der Bildung einer zwölfköpfigen nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) umgesetzt. Damit unterstützt die Schweiz die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen Folter, unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung von Personen, die in Gefängnissen und Anstalten die Freiheit entzogen wurde. Die Kommission hat am 1. Januar 2010 ihre Arbeit aufgenommen. Am 11. und 12. Juni 2010 hat sie die Strafvollzugsanstalt für Frauen in Hindelbank, Kanton Bern, besucht.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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