EFD - LSVA-Erhöhung ist rechtens: Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen
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Bern, 28.04.2010 - Das Bundesgericht beurteilt die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als rechtens. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das weitere Vorgehen festgelegt. Künftig gilt wieder der Tarif vom 1. Januar 2008. Nachdem zwischenzeitlich der alte, tiefere Tarif galt, bekräftigte der Bundesrat seinen Entscheid, auf eine Nachforderung der Abgabendifferenz zu verzichten. Dabei werden in- und ausländische Fahrzeughalter gleich behandelt.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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