EJPD - Inkraftsetzung der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes
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Bern, 30.12.2008 - Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes wird auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz regelt die kantonale Verfahrenszuständigkeit und die Beschwerdemöglichkeit.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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