GS-EDI - Das neue Radio- und Fernsehgesetz fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
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Bern - Das am 1. April 2007 in Kraft getretene neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei. Das Gesetz verpflichtet die SRG und Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot, einen angemessenen Anteil ihrer Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Empfänger/innen geeigneten Weise aufzubereiten
Generalsekretariat EDI
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