EFD - NFA-Ausführungsverordnungen: Vernehmlassung eröffnet
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Bern - Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA werden zahlreiche Bestimmungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angepasst. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der parlamentarischen Beschlüsse zur ersten und zweiten NFA-Botschaft und sind abgeschlossen. In einem letzten Schritt geht es nun darum, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zu den einzelnen Politikbereichen anzupassen. Der Bundesrat hat heute die entsprechenden Verordnungsentwürfe und die dazugehörigen Erläuterungen zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eröffnet.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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