Bern, 06.03.2026 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner am 6. März 2026 verabschiedeten Botschaft fest.
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