BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
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Bern, 07.03.2025 - Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1
Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine unilaterale Regelung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. Aktuell erfolgt die Umsetzung in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Mit dem neu verhandelten FATCA-Abkommen mit den USA nach dem Model 1 soll ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Der Modelwechsel bedingt die Entwicklung eines neuen FATCA-Umsetzungsgesetzes (Modell 1) sowie einer Vollziehungsverordnung. Das Inkrafttreten des neuen FATCA-Abkommens (Modell 1), des neuen FATCA-Gesetzes (Modell 1) und der Verordnung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen (erster Informationsaustausch 2028).
Datum der Eröffnung: 7. März 2025
Vernehmlassungsfrist: 14. Juni 2025
Bundeskanzlei
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