BR - Genfer Elternschaftsversicherung kann vorerst nicht wie vorgesehen eingeführt werden
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Bern, 22.05.2024 - Der Kanton Genf kann vorerst keine Elternschaftsversicherung einführen, die eine Versicherung für den Vater, die Partnerin der Mutter oder den Partner des Vaters umfasst. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung ist nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar. Der Bundesrat beantragt deshalb in seiner am 22. Mai 2024 verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diesen Teil der Elternschaftsversicherung nicht zu gewährleisten. Derweil hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die eine umfassende kantonale Elternschaftsversicherung künftig erlauben würde.
Der Bundesrat
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