ESTV - Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
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Bern, 06.07.2023 - Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Schweiz und Frankreich sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt haben, die als Homeoffice im Sinne der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten, in welcher der Begriff der Grenzgängerin bzw. des Grenzgängers gemäss dem Abkommen vom 11. April 1983 geklärt wird. Mit dieser Toleranzfrist von 10 Tagen soll der Begriff des Homeoffice, der den zentralen Bestandteil der schweizerisch-französischen Lösung darstellt, ergänzt und eine neue Flexibilität gegenüber den gewöhnlichen Regeln geschaffen werden, die vor der aussergewöhnlichen Situation der Covid-19-Pandemie galten. Ein Merkblatt mit Beispielen veranschaulicht die vereinbarten Auslegungsregeln.
Eidgenössische Steuerverwaltung
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