BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
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Bern, 29.06.2023 - Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.
Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023
Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2023
Bundeskanzlei
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