BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
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Bern, 02.12.2022 - Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden. Mittels zweier getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.
Datum der Eröffnung: 2. Dezember 2022
Vernehmlassungsfrist: 16. März 2023
Bundeskanzlei
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