SECO - Die Schweiz und Deutschland wollen bei Wettbewerbsfragen enger zusammenarbeiten
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Bern, 01.11.2022 - Die Schweiz hat am 1. November 2022 in Berlin mit Deutschland ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das Abkommen erlaubt der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt künftig eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dadurch trägt es zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs in der Schweiz und Deutschland bei. In der Schweiz muss das Abkommen noch von der Bundesversammlung genehmigt werden.
Staatssekretariat für Wirtschaft
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