BR - Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
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Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 23. November 2022 verabschiedeten Botschaft festhält.
Der Bundesrat
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