BK - Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Bern, 19.10.2022 - Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG)
Umsetzung der Empfehlung des Europarats vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, welche auch für die Folter verwendbar sind und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.
Datum der Eröffnung: 19. Oktober 2022
Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2023
Bundeskanzlei
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