BAFU - Neue Vollzugshilfe: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung und Erhöhung der Senkenleistung
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Bern, 01.06.2022 - Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) dazu verpflichtet, einen Teil der durch deren Inverkehrbringen verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Dazu müssen sie insbesondere Bescheinigungen aus Projekten oder Programmen zur Emissionsverminderung einreichen, die die Anforderungen nach den Artikeln 5 und 5a der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.711) erfüllen. Die zugelassenen Projekte oder Programme müssen auf die in Artikel 1 der CO2-Verordnung aufgeführten Treibhausgase ausgerichtet sein.
Bundesamt für Umwelt BAFU
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