EZV - Neues Abkommen mit Frankreich über den Handel mit Edelmetall- und Mehrmetallwaren
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Bern, 16.08.2021 - Am 1. September 2021 tritt das neue Abkommen mit Frankreich über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Stempel auf Edelmetall- und Mehrmetallwaren in Kraft. Damit kann die Uhren- und Schmuckbranche im Handel mit Frankreich künftig von einfacheren Verfahren profitieren und Zeit und Kosten sparen.
Eidgenössische Zollverwaltung
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