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February 05, 2021

ESTV - Quellensteuertarife 2021

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ESTV - Quellensteuertarife 2021
Bern, 05.02.2021 - KORREKTUR: Die neuen Dateien der Kantone AG, AI, AR, BL, GL, LU, NW, OW, SO, SH, SZ, UR, ZG und gesamte Schweiz sind aufgeschaltet.
 
Die Tarifdateien der vorgenannten Kantone mussten neu veröffentlicht werden. Die Korrektur betrifft einzig den Wert «Steuer in Franken». Die Steuersätze in Prozenten bleiben unverändert! Es ist davon auszugehen, dass der Quellensteuerbetrag für Personen mit mehreren Erwerbstätigkeiten oder bei untermonatigen Ein- und Austritten zu hoch berechnet wurde.
 
Korrekturen für Monate, für welche die Arbeitgeber die Quellensteuer den Arbeitnehmenden bereits abgezogen und mit der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abgerechnet haben, werden von den zuständigen kantonalen Steuerbehörden im Rahmen der Rechnungsstellung für die Quellensteuer vorgenommen. Die Arbeitgeber erhalten von den Kantonen detaillierte Rückmeldungen über die zurückzuvergütenden Beträge pro Arbeitnehmenden.
 
Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der kantonalen Steuerämter gerne zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie hier: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/quellensteuer.html > Auskunftsstellen/Bezugsprovisionen.

Eidgenössische Steuerverwaltung

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