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January 15, 2021

BAKOM - Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren

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BAKOM - Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren
Biel/Bienne, 15.01.2021 - Am 15. Januar 2021 ist das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen in Kraft getreten. Damit wird die in den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht bezahlte Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückerstattet. Jeder Haushalt erhält gemäss dem Gesetz eine Pauschale von 50 Franken. Der Betrag wird der Rechnung 2021 der Serafe abgezogen. Für Unternehmen ist eine differenzierte Regelung vorgesehen. Sie können die Rückerstattung mittels Onlineformular beantragen.

Bundesamt für Kommunikation

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