BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
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Bern, 20.10.2020 - Verordnung über die Ausführungsbestimmungen betreffend das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register
Im Zuge des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register sind Anpassungen in mehreren Verordnungen erforderlich, namentlich in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (SR 958.11), in der Bankenverordnung (SR 952.02), in der Geldwäschereiverordnung (SR 955.01) sowie weiteren Ausführungserlassen.
Datum der Eröffnung: 19. Oktober 2020
Vernehmlassungsfrist: 2. Februar 2021
Bundeskanzlei
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