BR - Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneuert werden
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Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies ist seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen.
Der Bundesrat
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