BK - Vernehmlassungseröffnung: Bundeskanzlei
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Bern, 19.06.2020 - Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Diese Verordnungen sind von Verfassungs wegen zu befristen. Sie treten nach Artikel 7d Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) ausser Kraft, wenn der der Bundesrat dem Parlament nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage unterbreitet. Mit dem Covid-19-Gesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bundesrat die bereits in verfassungsunmittelbaren Verordnungen beschlossenen Massnahmen fortführen kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind.
Datum der Eröffnung: 19. Juni 2020
Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2020
Bundeskanzlei
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