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December 13, 2019

ESTV - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Unternehmensabgabe Radio und TV

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ESTV - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Unternehmensabgabe Radio und TV
Bern, 13.12.2019 - Das Bundesverwaltungsgericht erachtet in seinem Entscheid A-1378/2019 vom 5. Dezember 2019 die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Anzahl von lediglich sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe als verfassungswidrig. Zudem stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass trotz der Verfassungswidrigkeit keine Rückzahlung oder Reduzierung der Unternehmensabgabe erfolgt. Ausserdem hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die aktuelle «Regelung bis zum Erlass einer Neuen weiterhin anzuwenden» ist, «um die Rechtssicherheit und die laufende Finanzierung des verfassungsmässigen Leistungsauftrages von Radio und Fernsehen zu gewährleisten». Deswegen wird die ESTV bis auf Weiteres das Inkasso der Unternehmensabgabe für Radio und TV weiterführen. Das BAKOM und die ESTV werden das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgfältig analysieren und anschliessend entscheiden, ob das Urteil weitergezogen wird. Die Rechtsmittelfrist für die Beschwerde ans Bundesgericht beträgt 30 Tage. Die Beantwortung der Fragen, ob, wenn ja in welcher Form und bis wann die Tarifstufen geändert werden sollen, liegt nicht in der Verantwortung der ESTV. Unabhängig von diesem Gerichtsentscheid hat der Bundesrat bereits früher beschlossen, den Tarif der Radio- und Fernsehabgabe bis spätestens Mitte 2020 aufgrund der Erfahrung des ersten Abgabejahres zu überprüfen.

Eidgenössische Steuerverwaltung

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