BR - Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
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Bern, 06.11.2019 - An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat
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