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November 06, 2019

BR - Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

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BR - Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Bern, 06.11.2019 - An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Der Bundesrat

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