BR - Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringern
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Bern, 26.06.2019 - Der Bundesrat will verhindern, dass Schuldner das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Er hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Damit soll namentlich das strafrechtliche Tätigkeitsverbot insbesondere aufgrund eines Konkurs- oder Betreibungsdeliktes besser durchgesetzt werden können.
Der Bundesrat
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