BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Bern, 25.03.2019 - Die Teilrevision der CO2-Verordnung ist notwendig zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen mit der EU zur Verknüpfung der jeweiligen Emissionshandelssysteme. Das Abkommen und die notwendigen Änderungen am CO2-Gesetz wurden am 22. März 2019 vom Parlament genehmigt. Die Schweiz und die EU streben an, das Abkommen sowie die Änderungen am CO2-Gesetz und an der CO2-Verordnung auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.
Datum der Eröffnung: 25. März 2019
Vernehmlassungsfrist: 2. Juli 2019
Bundeskanzlei
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