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September 10, 2018

ESTV - Unternehmensabgabe für Radio und TV: Bildung von Unternehmensabgabegruppen und Zusammenschlüssen autonomer Dienststellen von Gemeinwesen

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ESTV - Unternehmensabgabe für Radio und TV: Bildung von Unternehmensabgabegruppen und Zusammenschlüssen autonomer Dienststellen von Gemeinwesen
Bern, 10.09.2018 - Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) erhebt die ESTV ab dem 01.01.2019 die Unternehmensabgabe. Dienststellen von Gemeinwesen sowie Unternehmen unter einheitlicher Leitung mit mindestens 30 Mitgliedern können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zu einer Gruppe zusammenschliessen. Die Umsätze der angeschlossenen Mitglieder werden für die Tarifbestimmung zusammengerechnet und die Gruppe erhält nur eine einzige Rechnung.

Die Anträge für die Gründung einer Gruppe per 01.01.2019 können online über «www.suissetax.estv.admin.ch» ab dem 10.09.2018 eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15.01.2019 eintreffen, werden erst im Folgejahr, d.h. per 01.01.2020 wirksam.

Eidgenössische Steuerverwaltung

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