BAV - Nutzung des Bahnnetzes im Raum Zürich: Das BAV geht vor Bundesgericht
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Bern, 12.07.2018 - Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gibt in einem Zwischenentscheid den Beschwerdeführern recht: Einzelne Zusatzzüge der S 3 zwischen Zürich und Bülach sollen für den Personenverkehr eingesetzt werden können, auch wenn dies zulasten der Kapazität für den Schienengüterverkehr geht. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird diesen Entscheid vor Bundesgericht anfechten, weil Sinn und Zweck der neuen Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Bundesamt für Verkehr
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