EDÖB - Selbstbestimmung vor Sicherheit
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Bern, 25.06.2018 - Die Begleitung digitaler Grossprojekte steht nach wie vor im Zentrum der Tätigkeit des EDÖB. Das E-ID-Gesetz als Grundlage zur Nutzung einer SwissID, der Risikobericht zur Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator oder die Auflagen für das e-Ticketing bzw. öV-Apps unterstreichen diese Priorisierung. Als Aufsichtsbehörde musste der Beauftragte gegen die Bearbeitung von Grundversichertendaten der Krankenversicherung einschreiten und sich mit den Datenlecks mehrerer Grossfirmen auseinandersetzen. Als Öffentlichkeitsbeauftragter konnte der EDÖB die Effizienz seiner Schlichtungsverfahren markant steigern und zur Kenntnis nehmen, dass der Nationalrat oppositionslos dafür einsteht, dass die Transparenz bei Beschaffungen sichergestellt bleibt – und das Öffentlichkeitsprinzip nicht zur Farce wird.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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