BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
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Bern, 01.06.2018 - Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Im Anschluss an die Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2016 sind gesetzgeberische Massnahmen notwendig, um die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den FATF-Standards zu verbessern und damit die Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken.
Datum der Eröffnung: 1. Juni 2018
Vernehmlassungsfrist: 21. September 2018
Bundeskanzlei
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